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FAQ

Kombucha ist ein kohlensäurehaltiges, fermentiertes Teegetränk, das aus Schwarz- und Grüntee, Zucker sowie Hefe- und Bakterienkulturen hergestellt wird. Die Hefen und Bakterien gelangen in Form eines Scobys (Symbiotic Cultures of Bacteria and Yeast, auch Tee- oder Kombuchapilz genannt) oder als flüssige Starterkultur in den Kombucha. Während der Fermentation wandeln die aktiven Mikroorganismen den Zucker zu organischen Säuren um, wodurch der Kombucha seinen charakteristischen sauren Geschmack erhält.

Das grundlegende Prinzip von Kombucha ist die Fermentation, bei der der im Tee-Auszug gelöste Zucker durch die Hefen zuerst in Alkohol und danach durch die Bakterien in Essig- und Milchsäuren umgewandelt wird.

Wir stellen Kombucha durch die Fermentation von vier Grundzutaten her: gefiltertes Wasser, Schwarz- und Grüntee, Rübenzucker sowie unserer flüssigen Starterkultur. Die Starterkultur ist Kombucha in konzentrierter Form, die aus den ersten vier Zutaten besteht. Für die Fermentation des Kombuchas gelangt sie gemeinsam mit frisch aufgebrühtem Tee sowie weiterem Rübenzucker in geschlossene Edelstahl-Gärtanks. Der Ansatz wird so lange fermentiert, bis er den gewünschten Säuregehalt aufweist. Durch tägliche Kontrollen und Geschmackstests können wir den richtigen Zeitpunkt für die Abfüllung bestimmen.

Ein Scoby ist ein gallertartiges Gebilde aus Hefe- und Bakterienkulturen, dessen Hauptfunktion dem Schutz des Kombuchas vor äußeren Einflüssen dient (z.B. Schimmelsporen und fremde Hefen aus der Luft). Seine Struktur erhält er durch die Bakterien, die auf der Oberfläche Schichten aus Zellulose bilden. Der Scoby steht für Symbiotic Cultures of Bacteria and Yeast und wird umgangssprachlich auch Teepilz oder Kombuchapilz genannt. Streng genommen ist er aber kein Pilz, sondern ein symbiotischer Verbund aus aktiven Mikroorganismen. Diese sorgen dafür, dass der Zucker während der Fermentation zunächst in Alkohol und schließlich zu Essig- und Milchsäuren umgewandelt wird.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum auf jeder Flasche gibt das genaue Datum an, bis zu dem der Kombucha gekühlt und ungeöffnet mindestens haltbar ist. Bei ununterbrochener kühler Lagerung ist er länger genießbar als ungekühlt. Bei nicht gekühlter Lagerung entwickeln sich vermehrt Kohlensäure und unter Umständen geringe Mengen an Alkohol; dies trifft insbesondere auf Kombucha zu, der Fructose enthält.

Was das MHD bereits im Namen trägt: Das Produkt ist mindestens bis zu diesem Tag haltbar, das heißt, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch noch nach Ablauf des Datums völlig unbedenklich zu trinken. Bitte vertraue auf deine Sinne und schmeiße keine ungeöffneten Lebensmittel weg. Sofern du den Kombucha nach Ablauf des MHD öffnest und er gut riecht, aussieht und schmeckt, spricht nichts dagegen, ihn zu verzehren. In der Regel verdirbt Kombucha nach Ablauf des MHD nicht, sondern wird nur saurer. Nach sehr langer Lagerung kann der Säuregehalt allerdings so hoch sein, dass er schlichtweg nicht mehr schmeckt.

Wir empfehlen, unseren Kombucha durchgängig bei +4 °C bis +9 °C im Kühlschrank zu lagern. Durch die kühle Lagerung wird der Gärprozess unterbrochen, d.h. die im Kombucha enthaltenen Hefen und Bakterien verlangsamen ihre Aktivität und verhindern, dass der Kombucha saurer wird und seinen Geschmack verändert.

Im Kühlschrank gelagert ist der Kombucha auch nach Ablauf des MHD definitiv noch genießbar, siehe dazu auch „Wie lange ist Kombucha haltbar?“.

Ja, unser Kombucha ist zu 100 % vegan. Unsere Produkte enthalten alle ausschließlich Inhaltsstoffe pflanzlichen Ursprungs und eignen sich somit für eine vegane Ernährung.

Wir legen allerhöchsten Wert auf die Qualität der von uns verwendeten Produkte und besitzen seit 2020 die Bio-Zertifizierung. Wenn verfügbar und sinnvoll, ziehen wir Produkte in Bio-Qualität konventioneller Ware immer vor; überzeugt uns allerdings eine Zutat, die es nicht in Bio-Qualität gibt, weichen wir auf konventionelle Produkte aus.

All unsere Produkte, die bio-zertifiziert sind, tragen das Bio-Label auf dem Etikett und sind somit direkt als ‚bio‘ zu erkennen. Produkte, die bisher kein Bio-Label tragen (wie die Sorte LEMONDROP), enthalten bis auf den verwendeten Aromahopfen ebenso Bio-Zutaten, die in den Inhaltsstoffen auf dem Etikett als solche gekennzeichnet sind.

Während der Fermentation von Kombucha produzieren die Hefen geringe Mengen an Alkohol, die von den Bakterien größtenteils in Essig- und Milchsäuren umgewandelt werden. Der Kombucha von BOUCHE hat immer einen Alkoholgehalt unter 0,5 % vol, jedoch kann ein Alkoholgehalt von 0,0 % vol. nicht garantiert werden.

Darüber hinaus enthalten Schwarz- und Grüntee Koffein, das nicht empfohlen wird, während der Schwangerschaft oder Stillzeit in großen Mengen zu verzehren. Schwangere und Stillende sollten mit ihrem*ihrer zuständigen Ärzt*in abklären, ob sie Kombucha trinken dürfen und es unbedenklich für sie und ihr Kind ist.

Durch die Fermentation entsteht auf natürliche Weise eine geringe Menge an Alkohol im Kombucha von unter 0,5 % vol. Diese Menge ist vergleichbar mit dem Alkoholgehalt von anderen fermentierten Lebensmitteln wie z.B. Sauerteigbrot oder Sauerkraut.

Getränke, die weniger als 0,5 Volumenprozent Alkohol enthalten gelten in Deutschland als alkoholfrei.

Roh bedeutet, dass ein Produkt gänzlich unbehandelt und unfiltriert ist. Da wir einen kleinen Anteil der Hefen aus dem Kombucha vor der Abfüllung herausfiltern, ist unser Kombucha nicht roh. Wir sind der Meinung, dass ein gewisses Maß an Filtration notwendig ist, um den Bodensatz an Hefen gering zu halten, da so die Ethanolbildung auf ein Minimum beschränkt wird (weniger als 0,5 % vol.). Natürlich ohne dabei Kompromisse in Bezug auf den Geschmack machen zu müssen, schließlich sind die Hefen für den Körper und Geschmack des Kombuchas unverzichtbar.

Unser Kombucha enthält keinerlei zugesetzte Stoffe, weder Farb-, Aroma- noch Konservierungsstoffe. Die im Kombucha während des Fermentationsprozesses entstehenden Essigsäuren verlängern die Haltbarkeit auf natürliche Weise, ohne dass Zusatzstoffe hinzugegeben werden müssen.

Das Pfand für alle unsere Flaschen beträgt 0,25 Euro. Die Rückgabe kann bei allen Supermärkten erfolgen, die Einwegpfand aus Glas verkaufen (z.B. bei LIDL). Supermärkte ab einer Verkaufsfläche über 200 Quadratmetern sind dazu verpflichtet, jegliches Glaspfand zurückzunehmen, auch wenn sie das Produkt selbst nicht im Sortiment führen.

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